Beim eigentlichen Wechsel kommt es zunächst darauf an, ob man einen Prepaid-Vertrag hat oder einen klassischen Handy-Vertrag.
Bei einem Prepaid-Vertrag sollten Sie vor einer Kündigung, das aufgeladene Guthaben abtelefoniert und zwar nur, wenn Sie Ihre bestehende Rufnummer nicht behalten bzw. nicht mitnehmen möchten. Wenn Sie Ihre Prepaid-Karte über mehrere Monate nicht aufladen, erlischt der Vertrag in der Regel automatisch. Lassen Sie sich den Abschalttermin der Handy-Rufnummer schriftlich mitteilen, da dieser wichtig für den Anbieterwechsel und die Mitnahme der Rufnummer sein kann. Ansonsten sollten die AGB des entsprechenden Vertrages geprüft und die jeweilige Kündigungs-Frist beachten werden.
Beim Handy mit Vertrag, müssen Sie vor einem Wechsel die bestehenden Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten beachten. Wichtig bei der Kündigung ist, dass wirklich alle Leistungen gekündigt werden. Zusatzleistungen wie etwa Klingelton-Abonnements mit externen Anbietern machen hier oft Probleme, die im Zweifelsfall auch separat gekündigt werden müssen.
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