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Tierhalterhaftpflicht Vergleich + günstige Hundeversicherung

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Für Hundebesitzer Pflicht
Sogar wenn der Hundehalter sich sicher ist, dass sein Hund niemals die Beherrschung verliert: eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sollten Sie dennoch abschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Halter eines großen Hundes oder eines Dackels sind. Selbst der kleinste und niedlichste Hund kann schnell einmal einen riesen Schaden anrichten. Da ist mal ein Briefträger der Leidtragende oder die Großoma mit den verunreinigten Teppich.
Die Hundehalterhaftpflicht springt in der Notlage ein
Allein die Tatsache, dass Sie einen Hund im Besitz haben, macht Sie verantwortlich für jedes Fehlverhalten des Tieres und die möglichen Folgen. Als Hundehalter sollten Sie unbedingt wissen, dass Sie für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht, haften. Dabei ist es egal, ob Sie Mitschuld haben oder nicht. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung springt ein, wenn durch Ihren Hund verursachter Schaden entstanden ist. Auch schützt die Hundehaftpflicht-Versicherung vor unberechtigten Ansprüchen Dritter Ihnen gegenüber. Sie leistet die gegen Sie bestehenden Schadenersatzforderungen von Dritten, die durch Ihren Hund zu Sach,- oder Personen-Schaden gekommen sind.
Darauf sollten Sie bei einem Vergleich achten
Es gibt eine Vielfalt von Angeboten. Vorallem sollte man sich vor Abschluss einer Versicherung gründlich informieren und neben den Beitragskosten auch die Leistungen und Bedingungen der Versicherungs-Anbieter vergleichen. Folgende Gesichtspunkte sollten Sie dabei genau unter die Luppe nehmen:

Selbstbeteiligung - Falls ein Selbstbeteiligung überhaupt Teil der Versicherung ist, sollten Sie genau prüfen, ob Sie eine solche wählen und wenn ja, in welcher Höhe Sie bereit sind, eventuelle Schäden als Teil aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Versicherungsprämie ist am niedrigsten,wenn der Selbstbehalt am höchsten ist.
Sondertarife - Vorallem wenn Sie einen als gefährlich eingestuften Vierbeiner, wie z.B. einen Kampfhund versichern wollen, verlangen die Hundehalterhaftpflicht-Versicherer oft höhere Beiträge und so steigen die Kosten in die Höhe.
Leinenzwang - Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass bestimmte regionale Regelungen eingehalten werden. Wenn sich eine derartige Klausel wie "Leinenzawang", in den Versicherungsbedingungen befindet, wird im Schadensfall nur dann gezahlt, wenn der Hund an eine Leine gebunden war. Diese Bestimmung gilt in der Regel nur für sogenannte Kampfhunde. Wobei es in diesem Bereich bestimmte Hundeverordnungen gibt. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und regeln Vorschriften wie Maulkorbpflicht und Leinenzwang in der Öffentlichkeit.
Deckungssumme - Sie sollten den Höchstbetrag, mit der Schäden versichert sind, nicht zu klein wählen. Dies gilt vor allem bei Personenschäden, welche hohe Schadenssummen im Millionenbereich sein können.
Versicherungsumfang - Sie sollten vor allem darauf achten, dass Sie bei der Wahl des Hundehalterhaftpflichtversicherers neben den Sach- und Personenschäden möglichst auch Vermögensschäden und Mietsachschäden (Türen der Mietwohnung oder im Hotel) in die Versicherungsleistungen mit einschließen.
Versicherte Personen - Wenn Sie Ihren Vierbeiner von Zeit zu Zeit in die Obhut anderer Personen geben oder von anderen Personen ausführen lassen, sollten auch "Hundeaufpasser" oder der Hundeführer abgesichert sein.
Aktivitäten - Wenn der Hund beispielsweise an Hunderennen mitwirkt, sollten solche Veranstaltungen samt Training im Versicherungsumfang enthalten sein. Gewisse Fragen nach den Versicherungsbedingungen beim Versicherungs-Abschluss sind nicht zu verachten. Wichtige Fragestellungen betreffen darüber hinaus Ausschlüsse, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten.
Verhalten im Schadenfall
Sobald es zu einem Schaden kommt, sollte schnell die Versicherungsgesellschaft in Kenntnis gesetzt werden (innerhalb einer Woche). Es ist die Pflicht des versicherten Hundebesitzers, als Verursacher ins Detail zu gehen und wahrheitsgetreue Informationen über den Schaden gegenüber dem Versicherer zu leisten. Wenn dies nicht der Fall sein wird, läuft er Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren. Dem gegenüber muss die geschädigte Person innerhalb einer Woche ihren Schadenersatzanspruch anzeigen. Die Schadenanzeige sollte nach Möglichkeit gemeinsam mit dem Geschädigten besprochen, verfasst und von beiden Seiten unterzeichnet werden. Auch muss der Hundebesitzer seinem Versicherungsunternehmen alle rechtlichen Schritte, die der Geschädigte in Angriff nimmt, mitteilen. Der Versicherte muss darauf achten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Darunter ist beispielsweise zu verstehen, dass er sich um die verletzte Person kümmert, die Unfallstelle abzusichert und Notdienste verständigt. Sollte der Halter seines Vierbeiners Mahnbescheide o. ä. bekommen, so muss er selbstständig und unmittelbar Widerspruch einlegen. Der Versicherungsnehmer darf im Schadensfall keinen Anspruch auf Schadenersatz akzeptieren ohne Rücksprache mit seiner Versicherungsgesellschaft gehabt zu haben.

Was ist eine Hundehaftpflichtversicherung?

Infos bei Finanzrettung.de
Sonderleistungen der Hundehaftpflichtversicherung
Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haftpflicht weiterer Personen eingeschlossen. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann? Berechnen Sie schnell und einfach den für Sie passenden SCHUTZ!