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Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich + Krankenkassen

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Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen der Krankenkasse
Die durch den Gesetzgeber vorgeschriebenen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen beinhalten ca. 95 % . Über die Notwendigkeit der medizinischen Maßnahmen hat der behandelnde Arzt zu entscheiden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen sichern den Versicherten ab vor Krankheiten und Unfällen inkl. deren Nachbehandlung. Es werden Kosten übernommen für eine Therapie langwieriger Erkrankungen, Standardimpfungen, Kontrolluntersuchungen, Krebsvorsorgeuntersuchungen (bei Frauen ab dem 20., bei Männern ab dem 45. Lebensjahr).
Zahnärztliche Versorgung
Gesetzliche Krankenkassen sichern den Versicherten notwendig ab. Beim Zahnersatz hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf z.B. Kronen, Brücken und eventuell auch Implantate. Bei der Durchführung der zahnärztlichen Versorgung werden alle notwendigen medizinischen Leistungen von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen, die zweckmäßig, ausreichend und vorallem notwendig erscheinen. Die anfallenden Kosten beim Zahnarzt, welche übernommen werden, betragen in der Regel 50 %. Der behandelnde Zahnarzt prüft und erstellt einen Heil- und Kostenplan, der die notwendigen Eingriffe beinhaltet. Es folgt die Überprüfung dieser Auflistung durch die Krankenkassen. Festgelegt werden Kosten, die der Versicherte selbst tragen muss. Eigenkosten können verkleiner werden, indem der Versicherungsnehmer einmal jährlich zur Zahnuntersuchung geht und diesen in das Bonusheft eintragen lässt. Bei lückenloser Führung über fünf Jahre ist es möglich, bei Vorlage des Bonusheftes zusätzlich 20 % der Kosten erstattet zu bekommen. Wenn die Versicherten, die durch ihr zu geringes Einkommen den Eigenanteil nicht bezahlen können, tritt die die Härteregelung in den Vordergrund, welche für alle anfallende Kosten der Behandlung haftet. Dadurch werden Beandlungskosten von der Krankenkasse übernommen.
Leistungen bei Krankenhausaufenthalt
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für stationäre Krankenhausaufenthalte. Dabei sei zu beachten, dass der Versicherte bis zu 28 Tage einen Eigenanteil von 10,- Euro pro Aufenthaltstag begleichen muss. Darüber hinaus haben Kassenpatienten Anrecht auf Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die dort anfallenden allgemeinen Behandlungs- und Pflegeleistungen. So ist ein ausreichender Schutz gewährleistet.
Kosten für Medikamente
Medikamente werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, wenn diese ärztlich verschrieben und apothekenpflichtig sind. Eine Zuzahlung in Höhe von mindestens 5,- bis maximal 10,- Euro ist vom Versicherten zu bezahlen. Krankenkassen übernehmen keine Kosten für Bagatellmedikamente, wie z.B. Kopfschmerztabletten, Hustenpastillen oder Nasentropfen. Eine Kostenübernahme für Medikamete die unnötig erscheinen, wie z.B. Propecia gegen Haarausfall oder Viagra als Potenzmittel, werden von der gesetzlichen Krankenkasse verweigert.
Kosten für medizinische Hilfsmittel
In der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Hilfsmittel wie z.B. Brillen (nur Gestell, nicht Kontaktlinsen), Hörgeräte, Gehhilfen, Prothesen. Auch haftet die Krankenkasse bei Heilmittel, die vom behandelnden Arzt verordnet werden. Wie z.B. Krankengymnastik, Massagen, Bäder, Sprachtherapie, Ergotherapie u.a. Die Zuzahlung hierfür beträgt laut Gesetzgeber 10 % der Kosten + 10,- Euro Gebühr. Dabei sei zu beachten, dass für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine geringe Zuzahlung fällig wird.
Unterschiede zwischen den Gesetzlichen Krankenversicherungsgesellschaften
Bei ca. 200 verschiedenen Anbietern im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einige Unterschiede. Die Beitragssätze variieren zwischen 13,2 % bis 16,5 % (nach Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 bis 15,6%). Deshalb sollte man sich ausreichend Zeit nehmen um die Leistungen in Relation zu den Beitragssätzen zu vergleichen. Lassen Sie sich dabei gut und ausführlich beraten. Die Beratungsleistung von günstigeren Krankenkassen verzichten nahezu komplett auf die Präsenz vor Ort und somit ist eine kompetente Beratung nicht immer gewährleistet. Diese können jedoch durch das Internet oder Telefon vorgenommen werden. Die großen Gesetzlichen Krankenversicherer haben ein dichtes Filialnetz. In jeder größeren Stadt befindet sich ein Büro Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit persönlichen Ansprechpartnern vor Ort, welche sich kompetent um Ihre Wünsche kümmern werden.
Alternative Heilmethoden
Im Bereich der alternative Heilmethoden gibt es zwischen den einzelnen Krankenkassen enorme Unterschiede. Durch die Krankenkasse bezahlte Methoden ist die Akupunktur bei chronischen Kopf-, Rücken- oder Gelenkschmerzen. Dieses Heilverfahren wird mittlerweile von den meisten Krankenkassen anerkannt und auch die Kosten werden übernommen. Heilpraktiken wie die homöopathische Therapiemethoden (Eigenblut-, Bachblüten-, Sauerstoff-, Phyto- und Phototherapie) sind noch nicht voll anerkannt und daher nur selten im Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherungen abgesichert. Interessant dabei ist, dass nur ca. 5 - 20 % der Kassen für homöopathische Therapiemethoden haften.

Was bietet die gesetzliche Krankenkasse?

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Die gesetzliche Krankenversicherung bildet die Basis des staatlichen Gesundheitssystems und ist ein Teil des Sozialversicherungssystems in der Bundesrepublik Deutschland. Zwar haben Selbständige, Freiberufler, Beamte sowie Studenten das Privileg unter bestimmten Voraussetzungen zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenkasse zu wählen, sind Arbeitnehmer bis zu einem jährlichen Einkommen in Höhe von 50.850 Euro dazu verpflichtet, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Die vielen Anbieter auf dem Versicherungsmarkt unterscheiden sich in Bezug auf ihre tatsächlichen Leistungen und die erhobenen Beiträge. Die teilweise angebotenen Wahltarife führen zu einer Vergrößerung der Unterschiede. Mit Wahltarifen haben Verbraucher die Möglichkeit, die Krankenversicherung an die persönlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Hier führen vor allem die Selbstbeteiligung an den Krankenkosten oder die Teilnahme an Vorsorge- und Gesundheitsprogrammen zu niedrigeren Beiträgen.