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Infos - Welche Gebäudeversicherung ist die richtige?

Welche Schäden sollten bei der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein?
Jeder Hauseigentümer sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen um sich vor äußeren Gefahren zu schützen. Diese sichert nicht nur Schäden durch Leitungswasser, Feuer oder Hagel ab, sondern ebenfalls bei Sturm. Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung wird von den meisen Banken gefordert, vor allem wenn die erworbene Immobilie mit einer Hypothek (Baufinanzierung) belastet ist.

Sie als Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, bei den Versicherungsgesellschaften Risiken einzeln abzusichern, wobei diese mit einer Versicherungspolice versichert werden. Angeboten Schäden die durch Feuer, Explosion, Blitzschlag, Leitungswasser, Frost, Hagel, Sturm, Flugzeugabstürze oder Erdbeben entstehen, werden von den Versicherungen abgedeckt. Die Absicherung bei Brandschäden empfiehlt sich vorallem für Hausbesitzer, da in den meisten Fällen eine Immobilie durch ein Feuer ganz zerstört wird. Je mehr Risiken Sie durch eine Versicherung abgedecken wollen, umso teurer werden auch die zu zahlenden Versicherungsbeiträge. Im Schadensfall hat der Hauseigentümer die Möglichkeit das Haus komplett zu renovieren, oder wieder neu aufzubauen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Versicherungssumme immer an den aktuellen Wert der Immobilie angepasst wird.

Der Sturmschaden ist in weiteres Risiko welches Hauseigentümer abdecken können und sollten, denn die Stürme werden in den letzten Jahren durch den Klimawandel immer mehr . Vorallem bei älteren Häusern ist eine Absicherung bei Leitungswasserschäden zu empfehlen, da sehr alte Wasserleitungen, im Inneren des Hauses, einen großen Schaden verursachen können. Zusätzlich Absicherungen sind Schäden welche durch Erdbeben, Erdrutschen oder Lawinen entstehen können. Hier sollte jeder Eigentümer seiner Immobilie das Risiko selbst abschätzen, und im Zweifelsfall eine zusätzliche Absicherung abschließen. Die Versicherungsbeiträge werden in den Regionen höher, wo oft Schäden durch Sturm oder Lawinen verursacht werden. Um im Bereich der Versicherungsprämien Geld einsparen zu können, und trotzdem eine gute Absicherung zu erhalten, ist ein umfassender Online-Versicherungsvergleich unbedingt zu empfehlen.
Welche Versicherungssumme ist bei der Wohngebäudeversicherung sinnvoll?
Die Versicherungssumme ist der Beitrag, welchen die Versicherung im Schadensfall maximal auszahlt. Je höher die gewählte Versicherungssumme, umso höher sind die zu zahlenden Versicherungsprämien. Der tatsächlishe Wert des Hauses ist dabei ein wichtiger Punkt, denn der Hausbesitzer sollte nach Möglichkeit immer den aktuellen Wert des Hauses versichern. Es bedeutet, dass der Wert des Hauses zur gleichen Zeit die Versicherungssumme sein sollte, um einer Unterversicherung entgegen zu wirken. Bei der Wertermittlung des Hauses, und um die passenden Versicherungssumme zu finden, empfiehlt es sich Ein Sachverständiger, der die Wertermittlung des Hauses durchführt und den Versicherungsnehmer bei der richtigen Auswahl der Versicherungssumme unterstützt, ist dabei zu empfehlen. Die Versicherungssummen werden aufgrund des Baupreisindexes jedes Jahr angepasst, wodurch die zu zahlenden Versicherungsprämien für den Hauseigentümer automatisch ansteigen. Der Versicherung sollte mittgeteilt werden, wenn der Hausbesitzer sich im Laufe der Jahre dazu entscheidet das Haus umzubauen, bzw. weiter auszubauen, da sich dadurch der Wert des Hauses erhöht.
Wieso ist eine Wohngebäudeversicherung so wichtig?
Jeder Hauseigentümer sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen um sich vor äußeren Gefahren zu schützen. Diese sichert nicht nur Schäden durch Leitungswasser, Feuer oder Hagel ab, sondern ebenfalls bei Sturm. Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung wird von den meisen Banken gefordert, vor allem wenn die erworbene Immobilie mit einer Hypothek (Baufinanzierung) belastet ist. Durch den Klimawechsel werden die Sturmschäden in den letzten Jahren immer mehr. Für den Hausbesitzer lohnt sich der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung in jeder Hinsicht, denn Immobilienbesitzer die sich nicht mit einer Versicherung absichern, werden im Schadensfall nicht selten durch die außeren Einwirkungen bis an den Rand des finanziellen Ruins gebracht. Die so genannte verbundene Versicherung trifft auf die Wohngebäudeversicherung zu. Es besteht die Möglichkeit Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel in einzelnen Policen zu versichern, denn bei dieser Art der Versicherungen werden die Prämien für jedes Risiko einzeln berechnet und können so in Zweier- bzw. Dreierkombinationen abgesichert werden. Eine Gebäudeversicherung haftet für folgede Aggressoren: Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel, Leitungswasser, Frost, Elementarschäden, Explosion, Flugzeugabstürzen.
Es gibt doch eine Hausratversicherung, wofür benötige ich dann eine Wohngebäudeversicherung?
Vor allem in den letzten Jahren nehmen die entstandenen Schäden durch Sturm immer mehr zu, und Hausbesitzer können zusätzlichen Ärger mit den Versicherungen vermeiden, wenn diese ein paar wichtige Regeln beachten. Der Hauseigentümer sollten bei einem eingetretenen Schaden eine Liste aller Gegenstände anlegen, die zerstört oder beschädigt wurden. Eine Empfehlung wäre Sollten vorhandene Rechnungen, bzw. Kassenbons beizulegen.

Es empfiehlt sich Fotos von allen beschädigten Sachen zu machen. Die Gegenstände die beschädigt wurden sollten nicht weggeworfen werden, denn es kann durchaus vorkommen, dass die Versicherung diese als Nachweis in Betracht ziehen wird. Eine Abzeichnung der Liste durch einen Zeugen ist vorteilhaft. Um weitere Beschädigungen zu vermeiden sollte der Hausbesitzer notwendige Reparaturen durchführen, denn diese dienen dazu, weiteren Schäden entgegen zu wirken. Diese Maßnahme ist als eine Pflicht des Hauseigentümers anzusehen. Die Schadenminimierungspflicht verpflichtet den Versicherungsnehmer, beispielweise entstandene Löcher im Hausdach oder defekte Fenster abzudichten, bzw. auszutauschen, damit bei Regen oder einem erneuten Sturm nicht noch mehr Schäden entstehen können. Eine Dokumentation der Reparaturarbeiten durch Fotos ist zu empfehlen. Eine schnelle Meldung (per Einschreiben oder per Telefon, in dem Beisein eines Zeugen) der Schäden an die entsprächende Versicherung ist als selbstverständlich anzusehen. Notieren Sie sich dei der Meldung als Nachweis den Namen des jeweiligen Sachbearbeiters.
Wonach berechnet sich die Versicherungsprämie/Versicherungssumme?
Es zwei Möglichkeiten um die Versicherungssumme Ihrer Immobilie richtig berechnen zu können: Versicherungssumme nach Wohnfläche sowie die Ermittlung der Summe über den Baupreis von 1914. Bei der Berechnung nach Wohnfläche erhält Ihr Haus eine feste Versicherungssumme (Bsp. 100.000 € ? qm x €) . Dieses Möglichkeit zur Bestimmung der Versicherungssumme ist nicht genau. Wir raten zur Berechnung der Versicherungssumme über den Baupreis von 1914. Hier wird per Wertermittlungsbogen der (fiktive) Wert Ihres Hauses im Jahr 1914 errechnet. Der Preis des Jahres wird mit einem Faktor multipliziert, der sich aus dem ständig veränderten Baupreisindex, ergibt: Wert 1914` x 15,20 = gleitender Neuwertfaktor. Mit dem gleitenden Neuwertfaktor wird Ihre Versicherungssumme jährlich an die Baupreisentwicklung angepasst, weshalb Sie nie unterversichert sein können. Sie können Wiederspruch einlegen, wenn Sie die Anpassung nicht wünschen, dabei ist darauf zu achten, dass Sie selbst für die Anpassung Ihrer Versicherungssumme zuständig (Gefahr der Unterversicherung) sind.