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Zahnzusatzversicherung Hilfe + Infos zum Zahnersatz

Wer kann eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Im Prinzip kann jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, eine Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen. Hier sollten Sie beachten, dass bereits bestehende Vorerkrankungen (etwa fehlende Zähne oder Provisiorien) und alle vergangene zahnärztliche Behandlungen meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder nur durch Beitragszuschlag oder Leistungsbegrenzung mitversichert werden.
Schützt die private Unfallversicherung auch im Ausland?
Manche Tarife erstatten bei regelmäßiger Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen sogar bis zu 90% der Kosten für Zahnersatz, also z.B. Kosten für Inlays, Implantate, Brücken, Kronen, Reparaturen, Zahnprothesen und Stiftzähne sowie für zahntechnische Laborleistungen und zahnärztlichen Aufwand. Lassen Sie sich gut beraten und vergleichen Sie die Anbieter. Bei einer Regelversorgung ist eine Kostenerstattung bis zu 100% drin. Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie werden bis zu 80% der Kosten erstattet, sofern hierfür kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?
Die Kosten variieren und sind abhängig von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Anbieter und Leistungsumfang. Allgemein lässt sich daraus schließen, dass die Beitragsspanne von wenigen Euro bis zu über 30 Euro reicht. Ein Vergleich schafft Ihnen genug Transparenz.
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Für Zahnbehandlungen ist eine Wartezeit von drei Monaten die Regel, für Zahnersatz gilt eine längere Wartezeit von acht Monaten. Fast alle Tarife sehen darüber hinaus in den ersten Jahren Summenbegrenzungen vor.
Sind fehlende Zähne mitversichert?
Einige Gesellschaften versichern eine bestimmte Anzahl fehlender, nicht ersetzter Zähne mit. Je nach Tarif variiert die Anzahl der Zähne, die mitversichert werden können. Außerdem gibt es Unterschiede hinsichtlich eventueller Risikozuschläge und Leistungseinschränkungen.
Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch für Zahnplomben?
Je nach Anbieter und Tarif sind in der Zahnzusatzversicherung auch Leistungen für notwendige Zahnbehandlungen enthalten. Im Unterschied zur Gesetzlichen Krankenversicherung, die immer noch hauptsächlich Amalgamplomben ersetzt, leisten die Privaten Versicherer auch für die moderneren dentinadhäsiven Füllungen.
Auf was muss ich beim Abschluß einer Zahnzusatzversicherung besonders achten?
Sie als Versicherungsnehmer sollten beachten, auf welcher Ebene und Grundlage der Versicherer leistet. Stellt er seine Leistung auf den Rechnungsbetrag ab, auf die Unterschiede zwischen Rechnungsbetrag und Kassenleistung oder zahlt er nur den identischen Betrag wie die gesetzliche Krankenversicherung? Ein Beispiel anhand der Versorgung mit einem Implantat: Versicherer A erstattet 80 Prozent vom Rechnungsbetrag, Versicherer B erstattet 50 Prozent der Differenz zur Kassenleistung, Versicherer C erstattet 100 Prozent der Kassenleistung. Dabei beträgt die Rechnung 3.000 Euro, der Festkostenzuschuss der Kasse beträgt etwa 240Euro. Versicherer A erstattet 2.400 Euro + Festkostenzuschuss = 2640,00 EUR oder 88 Prozent der Gesamtkosten. Versicherer B erstattet 1.380 Euro + Festkostenzuschuss = 1.620 Euro oder 54 Prozent der Gesamtkosten. Versicherer C erstattet 240 Euro + Festkostenzuschuss = 480,00 EUR oder 16 Prozent der Gesamtkosten. Um bösen Überraschungen entgegen zu wirken, sollte der Verbraucher prüfen, ob der Tarif beispielsweise auch Leistungen für professionelle Zahnreinigung oder Wurzelbehandlungen einschließt.