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Versicherung für Hunde Infos und Hilfe zur Tierhaftpflicht

Was ist Fremdhüterrisiko?
Wenn Sie Ihren Vierbeiner von Zeit zu Zeit in die Obhut anderer Personen geben oder von anderen Personen ausführen lassen, sollten auch "Hundeaufpasser" oder der Hundeführer abgesichert sein. Die Regel besagt: Der Halter des Hundes hat die Aufsichtspflicht und kann daher im Schadensfall haftbar gemacht werden. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung sichert jedoch nicht nur den Halter ab, sondern versichert auch andere Personen, die den Hund beaufsichtigen. Hierzu gehören beispielsweise Familienangehörige, Freunde oder Bekannte sowie Nachbarn, die den Hund ausführen oder auf ihn aufpassen. Diese Regelung ist in den Versicherungsbedingungen enthalten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass in diesen Fällen der Hundeführer die Stelle des Versicherungsnehmers, also des Halters, übernimmt. Entstandene Schäden an der Person des Hunde-Aufpassers oder dessen Kleidung, übernimmt die Versicherung nicht.
Wer braucht eine Versicherung für Hunde?
Die Hundehaftpflicht übernimmt Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Wenn es sich dabei um Sachschäden handelt, muss der Halter des Tieres für offene Reparaturkosten haften oder ggf. einen Ersatz beschaffen, welcher den Sachwert enspricht. Auch dafür haftet Ihre Hundehaftpflicht-Versicherung. Die Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten, müssen bei Personenschäden beglichen werden. Eine lebenslange Rente wäre dabei die letzte Instanz. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die Deckungssumme, die im Vertrag festgelegt wurde, wird der Schaden bestimmt. Es empfiehlt sich die höchstmögliche Deckungssumme zu wählen. Dabei unterscheiden sich die Prämien an Ihren Kosten.
Was passiert, wenn bei einem 5-Jahresvertrag der Hund früher stirbt oder verkauft wird?
In solch einer Situation tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen eine Bescheinigung oder einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) gelangen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag raus. Die Versicherungsgesellschaft erstattet Ihnen die Versicherungsprämie entsprechend zurück.
Ist Leinenzwang gegeben, wenn es die Gemeinde verlangt?
Diese ist erforderlich, sofern eine Regelung von der Gemeinde vorliegt. So muss Ihr Vierbeiner innerhalb dieser Gemeinde an der Leine geführt werden. Dies betrifft auch die Hundehalterhaftpflichtversicherung. Steht eine derartige Klausel in den Versicherungsbedingungen, wird im Schadensfall nur dann eine Leistung erbracht, wenn der Hund angeleint war. Dies gilt in der Regel allerdings nur für sogenannte Kampfhunde. Bestimmte Hundeverordnungen besagen, dass diese sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Diese Verordnungen regeln Vorschriften wie Leinenzwang und Maulkorbpflicht im zivilen Bereich. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass diese regionalen Bestimmungen strickt befolgt werden.
Was ist der ungewollte Deckakt?
Paart sich ein Rüde mit einer läufigen Hündin, ohne dass dies von den Besitzern erwünscht ist, handelt es sich im rechtilichen Bereich um eine Sachbeschädigung. Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zählt der ungewollte Deckakt zu einer Gefährdungshaftung des Tierhalters.
Welche Folgen können bei einem Deckakt auftreten?
Das Risiko des ungewollten Deckakts ist bei den meisten Hundehalterhaftpflichtversicherungen im Basisschutz enthalten. Im Leistungsfall erstattet das Versicherungsunternehmen die Kosten für die Abtreibung bzw. für den Tierarzt und für die Aufzucht der Welpen. Der Besitzer des Rüden muss dem Halter der Hündin den durch die Paarung entstandenen Schaden ersetzen. Da die Gefahr des ungewollten Deckaktes aber in erster Linie von der läufigen Hündin ausgeht, ist der Halter der Hündin verpflichtet gewisse Vorsichtsmaßnahmen zu beachten (sogenannte Schadenminderungspflicht). Er muss dafür sorgen, dass seine läufige Hündin nicht gedeckt wird bzw. eine Abtreibung veranlassen, falls es zur Deckung gekommen ist. Sofer Er diese Pflicht nicht ernst nimmt, kann ihm ein Mitverschulden angerechnet werden und den Besitzer des Rüden von jeder Haftung befreien.
Was passiert wenn der Hund stirbt?
In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.
Welche Schäden werden übernommen?
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung springt ein, wenn durch Ihren Hund verursachter Schaden entstanden ist. Auch schützt die Hundehaftpflicht-Versicherung vor unberechtigten Ansprüchen Dritter Ihnen gegenüber. Sie leistet die gegen Sie bestehenden Schadenersatzforderungen von Dritten, die durch Ihren Hund zu Sach,- oder Personen-Schaden gekommen sind. Abgesichert ist nicht nur der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.
Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?
In der Regel schon. Dabei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen und die Beiträge in die Höhe schießen.