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Was ist Rürup-Rente? Infos für Selbstständige, Zulagen, Leistung

Welche Vorteile bietet die Rürup Rente für die private Altersvorsorge?
Eine private Vorsorge ist Empfehlenswert, da immer weniger Berufstätige die Rente von immer mehr Menschen finanzieren müssen. Mit der Rürup Rente wurde ein Modell in die finanzielle Welt gerufen, das Ihr Engagement belohnt. Sie bekommen eine lebenslange Rente und werden vom Staat mit umfassenden Steuervorteilen belohnt, die Sie auch in Anspruch nehmen sollten!
Für wen ist die Rürup Rente besonders geeignet?
Die Rüruprente, welche auch Basisrente genannt wird, wurde für Selbstständige und Freiberufler entwickelt und gilt als Gegenstück zu der uns bekannten Riester Rente. Für Angestellte und Beamte mit einer hohen Belastung von Steuern eignet sich ebenfalls diese Form der Altersvorsorge.
Welche Steuerersparnisse gibt es?
Ein wichtiger Grund sich für eine Rürup Rente zu entscheiden ist, dass Steuern eingespart werden können. 2012 sind 74 Prozent von 20.000 Euro Ihrer Einzahlungen steuerlich geltend zu machen. Somit können Sie maximal 14.800 Euro für dieses Jahr in Ihrer Steuererklärung für sich beanspruchen. Ist ein Vertrag mit Ihrem Ehepartner gemeinsam abgeschlossen, so können Sie 74 Prozent des geförderten Betrags von 40.000 Euro steuerlich ansetzen. Dies entspricht 29.600 Euro. Der Anteil, den Sie steuerlich absetzen können, steigt Jahr für Jahr um zwei Prozent und wird im Jahr 2025 bei 100 Prozent liegen. Dies entspricht maximal 20.000 Euro für Einzelverträge und 40.000 Euro für Ehepaare. Die monatlichen Zahlungen können Sie bis zu diesen Grenzen individuell selbst bestimmen.
Welche Anlagemöglichkeiten gibt es?
Die Rüruprente umfasst zwei verschiedene Produktbereiche, welche Ihre Aufmerksamkeit verlangen. Hohe Sicherheit bietet die Anlage in klassischen Rentenversicherungen. Die zweite Variante (fondsgebundene Varianten oder besondere Investment-Produkte) verspricht mehr Rendite, aber auch mehr Risiko. Alle Rürup-Angebote werden vor der Zulassung genau überprüft, bevor sie auf den Markt gelangen.
Ist die Vorsorge vor Pfändungen geschützt?
Das Geld was Sie sich mit der Rürup Rente angespart haben ist vor Pfändungen geschützt und wird bei Hartz-IV-Berechnungen nicht als Vermögen geltend gemacht. Das heißt, wenn Sie Alg II erhalten, muss die Altersvorsorge nicht dafür gerade stehen und als erstes verbraucht werden.