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Haftpflichtversicherung Infos für Kinder, Leistung, Kosten

Warum und was ist eine private Haftpflichtversicherung?
Laut §823 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss jeder, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich oder verletzt“ der Gegenpartei den entsprächenden Schaden ersetzen. Aufgrunddessen ist die private Haftpflichtversicherung eine entscheidende Hilfe. Diese grundsätzliche Versicherung, die einfach nicht fehlen darf, sichert die Risiken ab, die durch Unvorsichtigkeit, Unglück oder eigenes Fehlverhalten des Versicherten entstehen können. Jede Tages- und Nachtzeit ist in der Haftpflichtversicherung abgesichert.
Was ist eine Forderungsausfallversicherung?
Manche Versicherer bieten in bestimmten Tarifen die sogenannte Forderungsausfalldeckung als Zusatzabsicherung an. Wenn Sie durch eine Person einen Folge-Schaden erlitten haben und diese Person keine Privathaftpflichtversichert hat und auch nicht zahlungsfähig ist, so bekommen Sie keinen Schadenersatz. Das bedeutet, dass Sie die Ihnen entstandenen Kosten selbst zu tragen haben. Diese können Sie vor allem im Falle von körperlichen Schäden in einen finanziellen Ruin treiben. Schützen Sie sich gegen solch eine Lage mit dem Einschluss einer Forderungsausfalldeckung in Ihre Private Haftpflicht-Versicherung. Diese deckt Sie in solch einem Fall ab und Sie müssen keinen Schadenersatz leistet . Beachten Sie bitte: eine private Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel erst dann, wenn der Versicherte alle rechtlichen Bereiche wahrgenommen hat, um die Folgekosten (Schadenersatz) von dem Schädiger zu bekommen. Hinzu kommt, dass eine Versicherung erst ab einer bestimmten Schadenshöhe zahlt. Harmlose Schäden sind von der Forderungsausfalldeckung ausgeschlossen.
Was sind Gefälligkeitsschäden?
Eine Gefälligkeitsschaden ist, wenn der Privathaftpflichtversicherte bei einer unentgeltlichen Hilfestellung (z.B. bei einem Umzug in die neue Wohnung) einen Sachschaden am Eigentum Dritter verursacht. Aus rechtlicher Sicht ist weder der Verursacher noch die Versicherungsgesellschaft dazu verpflichtet, den Schaden zu bezahlen (Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten). In der Praxis aber leisten die meisten Privaten Haftpflichtversicherungen auf Antrag des Versicherungsnehmers trotzdem, wenn der Gefälligkeitsschaden auf die Fahrlässigkeit einzustufen ist. Für die Erstattung eines Gefälligkeitsschadens gibt es eine bestimmte Obergrenze, welche bei den jeweiligen Versicherer einzusehen ist.
Was sind deliktunfähige Kinder und bis zu welchem Alter?
Für die Eltern ist die private Haftpflichtversicherung ausdrücklich zu empfehlen, denn wenn Kinder einen Schaden verursachen, haften die Eltern unbeschränkt mit dem gesamten Vermögen und gelangen so schnell in einenen finanziellen Engpass. Ein besonderer Wert für Familien ist, dass Kinder in einem Alter von unter 7 Jahren im privaten Bereich (und bis 10 Jahre im Verkehrsbereich) als nicht schuldfähig eingestuft sind und somit nicht zum Schadenersatz herangezogen werden können. Dabei sollten die Eltern auf Ihre Aufsichtspflicht achten und diese nicht verletzt. Wenn trotzdem ein Schaden entsteht, können weder die Eltern, noch ihr Kind zur Zahlung eines Schadenersatzes verpflichtet werden. Die meisten Eltern zahlen entstandene Schadenersatzansprüche oft aus eigener Tasche, um peinliche Situationen zu verschleiern. Familien haben die Option, zusätzliche Schäden abzusichern, wie zum Beispiel das Risiko beim Hüten fremder Tiere, oder die Absicherung für die Tätigkeit als Tagesmutter.
Wegen Kündigungsfrist beinhaltet eine Privathaftpflicht ?
Die Private Haftpflichtversicherung kann in der Praxis drei Monate zur Hauptfälligkeit, genauer,- zum Versicherungsablauf gekündigt werden. Wenn keine Kündigung in Anspruch genommen wird, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um jeweils ein Jahr. Das Sonderkündigungsrecht besteht nach einem durch die Versicherung regulierten Schaden. Hier kann innerhalb eines Monats nach Zahlung des Schadens fristlos gekündigt werden. Dabei sei zu beachten: die Prämie steht der Versicherungsgesellschaft trotzdem bis zum Ende des Versicherungsjahres zu. Erhöht die Versicherungsgesellschaft die Beiträge bei gleichbleibender Leistung nach Vertrags-Abschluß, besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Diesen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung in Anspruch nehmen.
Warum eine private Haftpflichtversicherung?
Laut §823 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss jeder, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich oder verletzt“ der Gegenpartei den entsprächenden Schaden ersetzen. Aufgrunddessen ist die private Haftpflichtversicherung eine entscheidende Hilfe. Diese grundsätzliche Versicherung, die einfach nicht fehlen darf, sichert die Risiken ab, die durch Unvorsichtigkeit, Unglück oder eigenes Fehlverhalten des Versicherten entstehen können. Jede Tages- und Nachtzeit ist in der Haftpflichtversicherung abgesichert.
Was sind Vermögensschäden?
Unterschiede gibt es zwischen einem reinen und einem unechten Vermögensschaden. Bei einem reinen Vermögensschaden (ohne Sach- oder Personenschäden) entsteht dem Geschädigten ein finanzieller Engpall bzw. Nachteil. Beispiel: Person A sperrt im Keller eines Mietshauses einen Manager ein, der daraufhin einen wichtigen Termin für einen Vertragsabschluss verpasst.
Welche Schäden sind durch eine private Haftpflichtversicherung versichert?
Neben Vermögensschäden, welche von der Versicherung erstattet werden, stehen Personen- und Sachschäden im Mittelpunkt.
Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?
Normalerweise werden Summen zwischen 1 und 10 Millionen Euro angeboten, aber da die Beitragsunterschiede sehr gering sind, sollte man eine möglichst hohe Versicherungssumme für eine Privathaftpflicht vereinbaren. Des Weiteren sollten für Personen- und Sachschäden eine Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro abgeschlossen werden, da besonders Personenschäden schnell in Millionenhöhe gehen können. Gerade bei Kindern sollte die Deckungssumme möglichst hoch angesetzt werden, da es oft vorkommt, dass Kinder durch Ihr unwissendes Vorgehen hohe Schäden verursachen (Fußball spielen, ein „Lagerfeuer“ anzünden etc.)
Wofür eine Selbstbeteiligung?
Eine Selbstbeteiligung verschafft Ihnen einen günstigeren Beitrag, sollte aber ein Schaden eintreten, müssen Sie sich an dem Schaden mit beispielsweise 150 € „selbst beteiligen“ und werden so zur Kasse geboten.