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Stromanbieter Ratgeber - billigen Strom-Versorger finden
- Stromanbieter wechseln
- Ein Wechsel des Strom-Anbieters läuft in der Regel ohne Probleme ab und dauert ca. 6 bis 10 Wochen. Die Freischaltung des Stroms beginnt immer zum Ersten eines Monats. Sofern Sie sich für einen neuen Strom-Versorger entschieden haben, brauchen Sie nur noch das gegebene Anmeldeformular des Anbieters auszufüllen. In einigen Fällen können Sie den Wechsel auch komplett online durchführen, was vorallem Zeit spart. Gleichzeitig bevollmächtigen Sie Ihren neuen Strom-Versorger, alle Formalitäten des Wechsels bzw. die Kündigung bei Ihrem alten Versorger und die Anmeldung beim Netzbetreiber, für Sie zu erledigen. Eine Kündigung selbst durchführen sollten Sie erst dann, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung in Anspruch nehmen wollen. Sobald Sie das Antragsformular Ihres neuen Strom-Versorgers ausgefüllt sowie unterschrieben haben, erhalten Sie von DIESEM eine schriftliche Auftragsbestätigung. Technische Änderungen an Ihrem Stromzähler sind nicht notwendig.
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- Die Wahl der richtigen Stromtarife
- Achten Sie darauf, dass die Vertragslaufzeiten von zwölf Monate nicht übersteigt wird (raten die Verbraucher-schützer). Dadurch ist gesichert, dass Sie auf Veränderungen schnell reagieren können, welche auf dem Strommarkt entstehen. Eine Preisgarantie, welche mindestens die Länge der Vertragslaufzeit hat, ist zu beachten. Manche Strom-Anbieter bieten eine optionale Preisgarantie an, welche gegen einen Aufpreis hinzu gebucht werden kann. Einige Anbieter verlangen für ein Jahr Strombelieferung eine Zahlung im voraus, wodurch Sie viel Geld einsparren können.
- Ablauf eines Stromanbieterwechsels
- Ein Stromtarifwechsel ist schnell sowie einfach durchzuführen und nimmt höchstens zehn Minuten Ihrer Zeit in Anspruch. Sobald Sie den passenden Stromtarif für sich gefunden haben, können Sie sich das entsprechende Antragsformular herunterladen oder diesen online ausfüllen und verschicken. Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter übernimmt der neue Stromlieferant für Sie. Da bei einem Wechsel gesetzliche Fristen eingehalten werden müssen dauert der Wechsel in der Regel sechs bis zehn Wochen.
- Schriftliche oder online- Antragstellung bei 14 Tage Widerrufsrecht
- Neuer Strom-Anbieter kündigt Ihren vorhandenen Vertrag und meldet Sie beim Netzbetreiber um.
- Ihr bisheriger Versorger bestätigt innerhalb von zwei Wochen die Kündigung - gleichzeitig bestätigt der Netzbetreiber die Ummeldung.
- Sobald der Prozess der Ummeldung abgeschlossen ist, erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben und die Belieferung kann zum nächsten ERSTEN gestartet werden.
- Veränderungen nach einem Anbieterwechsel
- Nach einem Stromanbieterwechsel ändert sich für Sie nichts bemerkbares, ausser die niedrigeren Zahlen auf Ihrer neuen Strom-Rechnung. Die tatsächliche Umstellung geht völlig unbemerkt über die Bühne. Der Strom, der nun fließt, ist nach wie vor der gleiche, er wurde nur von einem anderen Anbieter ins allgemeine Netz gestellt. Qualitätsunterschiede gibt es keine. Ihre Rechnung bekommen Sie nun von Ihrem neun Anbieter, welche Sie an diesen bezahlen müssen. Zusatzkosten wie z.B. Netznutzung sowie Zählergebühren kommen nicht hinzu, da diese bereits im Preis des neuen Versorgers inklusive sind.
- Vorraussetzungen für einen Wechsel
- Jeder Kunde mit einem eigenen Haushalt, der einen eigenen Vertrag mit dem örtlichen Versorgungsunternehmen hat, kann seinen Stromversorger selbst aussuchen und wechseln. Bei einer Abrechnung, welche durch Mietnebenkosten abgerechnet wird, kann der Vermieter als Vertragspartner den Wechsel für Sie durchführen lassen.
Kunden mit Zweitarifzähler - Tag und Nachtstrom: Sofern Sie Nachtstrom nutzen ist die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln, nicht gegeben. Einige wenige Strom-Versorger beliefern auch Zweitarifzähler, doch wird in diesem Fall nicht nach Tag- und Nachtstrom unterschieden, die vereinbarten Beliferungs-Kosten gelten rund um die Uhr. Zu beachten ist, dass ein Wechsel bei Heizstromkunden, meist nicht lohnenswert ist.
Wärmepumpenstrom: Hier besteht die gleiche Situation. Sondertarife für Wärmepumpen werden nur von den örtlichen Versorgern angeboten und für Kunden bereitgestellt.
Die Vertragsbindung: Beim Versorgerwechsel müssen Sie gewisse Punkte beachten, die im Vertrag (Vertragsbindung) nachzulesen sind. Bei einer Preiserhöhung steht Ihnen in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Sofern Sie zum Grundversorgungstarif (Allgemeiner Haushaltstarif) beliefert werden, kann die Kündigung immer zum Ende des Kalendermonats durchgeführt werden.
- Stromausfall während der Umstellung
- Ganz einfach: NEIN! Die laufende Versorgung des Stroms ist in Deutschland durch das Grundversorgungsgesetz geregelt. Das heißt, dass Sie zu jeder Zeit mit Strom versorgt werden. Aus einer technischen Sicht läuft der Strom wie gehabt, nur dass die Menge der von Ihnen verbrauchten Energie (Strom) an einer anderen Stelle eingespeist wird. Ein Stromausfall während eines Anbieterwechsels ist also nicht gegeben.
- Wichtiges beim Stromwechsel in Verbindung mit einem Umzug
- Sofern Sie ein Umzug starten müssen Sie Ihren laufenden Stromliefervertrag selbst kündigen. An Ihrem neuen Wohnort werden Sie zunächst automatisch vom zuständigen Grundversorger mit Strom beliefert. Sofern Sie sich bis zum 20. eines Einzugsmonats bei einem neuen Strom-Versorger anmelden kann die Belieferung meist schon rückwirkend zum ERSTEN (01.) erfolgen. Alle gegebenen Formalitäten werden für Sie von Ihrem neuen Strom-Versorger erledigt.
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